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Pflegeleistungen SGB XI

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1

  • Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.

  • Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 18,36 Euro für die monatlichen Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.

  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 Euro.

  • Wohngruppenförderung sowie Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

  • Pflegegeld: 545 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige, Freunde oder Bekannte zuhause versorgt werden.

  • Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.

  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.298 Euro pro Monat.

  • Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim: 1.262 Euro pro Monat.

  • Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.

  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.

  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.000 Euro.

  • Zuschüsse zum Hausnotruf (18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.

  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

  • Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat bei alleiniger häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.

  • Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.

  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 689 Euro pro Monat.

  • Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Höhe von 770 Euro pro Monat.

  • Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.

  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.

  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro.

  • Zuschüsse zum Hausnotruf (18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.

  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

  • Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige zuhause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte versorgt werden.

  • Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige in der Häuslichkeit durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.

  • Leistungen für die stationäre Versorgung im Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat.

  • Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.612 Euro pro Monat.

  • Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.

  • Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.

  • Kurzzeitpflege in Höhe von  1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.

  • Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.

  • Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.

  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

  • 901 Euro Pflegegeld pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.

  • 1.995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat für die ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.

  • 2.005 Euro pro Monat für die stationäre Versorgung im Pflegeheim.

  • 1.612 Euro pro Monat für die Betreuung und Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.

  • 125 Euro pro Monat als Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

  • 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.

  • 1.612 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.

  • Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.

  • Zuschüsse zum Hausnotruf: 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat.

  • Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.

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