


Pflegeleistungen SGB XI
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
-
Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
-
Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 18,36 Euro für die monatlichen Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation.
-
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
-
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 Euro.
-
Wohngruppenförderung sowie Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
-
Pflegegeld: 545 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige, Freunde oder Bekannte zuhause versorgt werden.
-
Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.
-
Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.298 Euro pro Monat.
-
Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim: 1.262 Euro pro Monat.
-
Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
-
Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
-
Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
-
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.000 Euro.
-
Zuschüsse zum Hausnotruf (18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).
-
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
-
Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
-
Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat bei alleiniger häuslicher Pflege und Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
-
Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
-
Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 689 Euro pro Monat.
-
Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Höhe von 770 Euro pro Monat.
-
Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
-
Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
-
Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
-
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro.
-
Zuschüsse zum Hausnotruf (18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation).
-
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
-
Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
-
Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige zuhause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte versorgt werden.
-
Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige in der Häuslichkeit durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.
-
Leistungen für die stationäre Versorgung im Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat.
-
Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.612 Euro pro Monat.
-
Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
-
Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
-
Kurzzeitpflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
-
Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
-
Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten.
-
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
-
Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
-
901 Euro Pflegegeld pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
-
1.995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat für die ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
-
2.005 Euro pro Monat für die stationäre Versorgung im Pflegeheim.
-
1.612 Euro pro Monat für die Betreuung und Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.
-
125 Euro pro Monat als Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
-
1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege plus 50 Prozent des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
-
1.612 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
-
Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
-
Zuschüsse zum Hausnotruf: 18,36 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten.
-
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat.
-
Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.